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Ferdinand Porsche FERNFH

Häufige Fragen &
Antworten

Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Fernstudium, das Aufnahmeverfahren und die Bewerbung an der FERNFH.

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Fernstudium, Weiterbildung

Wo liegen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen einem Masterstudium und einem Master-Lehrgang an der FERNFH?

Gesetzliche Regelung: Grundsätze und viele Regelungen über die Abläufe in Masterstudiengängen sind im Fachhochschulstudiengesetz (FHStG) geregelt, Master-Lehrgänge explizit nur in einigen Paragrafen des FHStG. An der FERNFH sehen die Studien- und Prüfungsordnungen der Lehrgänge allerdings vor, dass ein Großteil der gesetzlichen Regelungen des FHStG für Masterstudiengänge auch analog für die Master-Lehrgänge gelten.

ECTS: Der Aufwand für Masterstudiengänge an der FERNFH beträgt 120 ETCS, Master-Lehrgänge können auch weniger ECTS umfassen, mindestens jedoch 90. ​Die 120 ECTS eines Masterstudiengangs sind in 4 Semestern / 2 Jahren zu absolvieren. Bei Master-Lehrgängen kann die Aufteilung des Aufwands auch eine andere sein, d.h. sie umfassen 3 oder auch mehr Semester (mit einem geringeren Aufwand pro Semester als 30 ECTS).

Zugangsvoraussetzungen: Für ein Masterstudium ist der Abschluss eines facheinschlägigen Erststudiums Voraussetzung. Für Master-Lehrgänge, die in der Regel eine berufsbezogene, ergänzende Zusatzqualifikation darstellen, ist unter bestimmten Umständen der Zugang auch mit einer nicht-akademischen, postsekundären Berufsqualifikation möglich.

Abschluss: Sowohl Masterstudium als auch Master-Lehrgang schließen mit einem akademischen Mastergrad ab.

Finanzierung & Genehmigung: Masterstudiengänge werden vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt und von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) akkreditiert. Sie sind bundesfinanziert​, d.h. von den Studierenden sind Studiengebühren in Höhe von €363,36 (zzgl. ÖH-Beitrag) zu bezahlen.
Master-Lehrgänge werden von der FERNFH eingerichtet und inhaltlich vom Kollegium geprüft und genehmigt. Die Lehrgangsgebühren werden in vollem Ausmaß von Studierenden des Master-Lehrgangs finanziert, Lehrgangsplätze sind nicht bundesgefördert. Gegebenenfalls können aber auch hier – wie bei den Masterstudiengängen – Stipendien und Förderungen in Anspruch genommen werden.

Zulassung zum Doktorratsstudium: Mit einem Abschluss eines Masterstudiengangs hat man das Recht, ein weiterführendes, facheinschlägiges Doktoratsstudium zu beginnen. Für Absolvent*innen eines Master-Lehrgangs gilt dieses Recht nicht. Ob der Abschluss eines Master-Lehrgangs zu einem Doktoratsstudium berechtigt oder nicht, entscheiden die Universitäten, die das Doktoratsstudium anbieten, in eigenem Ermessen.

Qualitätssicherung: Sowohl Masterstudiengänge als auch Master-Lehrgänge unterliegen nach ihrer Einrichtung denselben internen Qualitätssicherungsprozessen der FERNFH. Das entsprechende Qualitätsmanagementsystem wird alle sieben Jahre von einer internationalen Qualitätsagentur auditiert.