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Ferdinand Porsche FERNFH

Häufige Fragen &
Antworten

Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Fernstudium, das Aufnahmeverfahren und die Bewerbung an der FERNFH.

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Studiengangsspezifische Fragen

Darf ich nach dem Bachelor- bzw. Masterabschluss Betriebswirtschaft & Wirtschaftspsychologie die Berufsbezeichnung „Wirtschaftspsycholog*in“ verwenden?

Nein. Laut PG §1 (BGBL 360/1990) ist zur Führung der Berufsbezeichnung „Psycholog*in“ nur berechtigt, wer eines der dort angeführten Studien abgeschlossen hat. Der erfolgreiche Abschluss des Studiums „Betriebswirtschaft & Wirtschaftspsychologie“ berechtigt nicht, die Berufsbezeichnung „Psycholog*in“ oder „Wirtschaftspsycholog*in“ zu führen.